(institutionelles)

Schutzkonzept inkl. sexualpädagogischem Leitfaden


Zweiteiliger Kurs „Entwicklung eines sexualpädagogischen Leitfadens als Teil eines Schutzkonzeptes" für kommunale Institutionen, Kindertagespflege/ Großtagespflegestelle.

 

Wir möchten pädagogische Fachkräfte dabei begleiten, ein Kinderschutzkonzept zu erstellen. Alle, denen Kinder und Jugendliche anvertraut sind, müssen wissen, wie wirksamer Kinderschutz umgesetzt werden kann. Deshalb machen sich immer mehr Einrichtungen auf den Weg und erstellen sog. Schutzkonzepte, zu dessen Inhalt auch ein sexualpädagogischer Leitfaden gehört. 

Das Bundeskinderschutzgesetz fordert alle pädagogischen Einrichtungen, die eine Betriebserlaubnis benötigen, auf, sich mit dem Thema Schutz vor Gewalt auseinander zu setzen, vorhandene Schutzkonzepte zu überprüfen bzw. zu etablieren. Die Erarbeitung institutioneller Schutz-Konzepte zur Umsetzung der §§ 8b SGB VIII und 45 Abs. 2 SGB VIII zielt dabei auf die Ebenen der Prävention und der Intervention. Zum einen sollen die Einrichtungen geeignete Verfahren zur Sicherung der Rechte und zum Schutz vor Gewalt etablieren, zum anderen Methoden der Partizipation umsetzen und Verfahren der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten erarbeiten.


Demnach wäre die Kindertagespflege aus der Pflicht genommen, sich überhaupt auch nur ansatzweise um das Thema Schutzkonzept zu kümmern, denn der Gesetzgeber spricht von „betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen“. Unsere Auffassung ist, dass moralischen Gründe bereits eine Verpflichtung darstellen, sich um ein Schutzkonzept zu kümmern; zumal alleine schon die UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich den Schutz der Kinder fordert. Außerdem wirkt sich ein Schutzkonzept auf die Professionalität der KTP-Stelle/GTP maßgeblich positiv aus. Es bietet Sicherheit in den verschiedenen Situationen, es schützt Kinder wie Mitarbeitende. Was die Kindertagespflege angeht: Es  durchaus sein, dass der Gesetzgeber sich irgendwann der Kindertagespflege entsinnt und demnächst auch hier Schutzkonzepte fordert. Im Landkreis Cloppenburg hat das Kindertagespflegebüro bereits eine Vorreiterfunktion übernommen und bietet auf freiwilliger Basis den Kindertagespflegepersonen entsprechende Kurse an.


Aber auch gerade kommunale Einrichtungen, die eben keinen kirchlichen Träger haben und von dort Unterstützung erfahren, müssen sich um die Erstellung eines solchen Konzeptes kümmern. Auch für die Fachkräfte dieser Einrichtungen ist der Kurs gedacht.

Eine sinnvolle -und u. E. notwendige- Ergänzung zum pädagogischen Konzept ist das Schutzkonzept mit dem sexualpädagogischen Leitfaden. Um Kinder und Jugendliche überall dort, wo sie sich aufhalten, vor sexuellem Missbrauch schützen zu können, muss man wissen, wie man das tun kann und was dazu erforderlich ist. Jede pädagogische Fachkraft sollte sich daher mit dem Thema auseinandersetzen, eine professionelle Haltung entwickeln und aktiv dazu beitragen, sichere Räume für Mädchen und Jungen zu schaffen. Auf den ersten Blick denkt man- das kann bei uns/bei mir gar nicht vorkommen. Fakt ist aber, dass sexuelle Gewalt täglich vorkommt und jede/n treffen kann. Sie meint nicht nur Missbrauch und Vergewaltigung. Sie beginnt viel früher. Pädagogische Einrichtungen brauchen Strukturen, die es potenziellen Tätern schwer machen, dort ihre Pläne umzusetzen. Schutzkonzepte bieten solche Strukturen.

 

1. Kursteil


2. Kursteil 

werden?

 

Umfang: 2 x 9 UE

Referentinnen: Birgit Hannes-Möller und Sandra Plawecki

Hinweis: Diese Kurse werden grundsätzlich nur in Präsenzform angeboten. Für Schutzkonzepte, die Inklusion mit in den Fokus nehmen, werden wir ab Frühjahr 2024 einen Aufbaukurs anbieten (sh. Inklusiver Kinderschutz).